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hp:platzordnung

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hp:platzordnung [2022/08/02 13:14] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1hp:platzordnung [2022/12/04 15:31] (aktuell) BL
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 ====== Platz- und Betriebsordnung ====== ====== Platz- und Betriebsordnung ======
  
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 === 1. Allgemeines === === 1. Allgemeines ===
  
-Der vom Motorsportclub Kirchheim/Teck e.V. im ADAC betriebene Verkehrsübungsplatz ist eine private Anlage, auf der dem Verein bzw. dessen Vertreter in seiner Eigenschaft als Hausherr das Recht vorbehalten ist, den Besucherkreis von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen oder zu beschränken.+Der vom Motorsportclub Kirchheim unter Teck e.V. im ADAC betriebene Verkehrsübungsplatz ist eine private Anlage, auf der dem Verein bzw. dessen Vertreter in seiner Eigenschaft als Hausherr das Recht vorbehalten ist, den Besucherkreis von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen oder zu beschränken.
  
-Oberstes Gebot bei der Benutzung des Verkehrsübungsplatzes muss in demselben Maße wie bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sein. Die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Straßenverkehrsordnung (StVO), gelten auch auf dem Verkehrsübungsplatz, soweit nicht Ausnahmen ausdrücklich zugelassen sind.+Oberstes Gebot bei der Benutzung des Verkehrsübungsplatzes muss in demselben Maße wie bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sein. Die Straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Straßenverkehrsordnung (StVO), gelten auch auf dem Verkehrsübungsplatz, soweit nicht Ausnahmen ausdrücklich zugelassen sind.
  
 Vor allem sind die aufgestellten Verkehrszeichen und die Sperrungen einzelner Platzbereiche zu beachten und die Fahrgeschwindigkeit den jeweiligen Verhältnissen auf dem Verkehrsübungsplatz und dem Können des Übenden anzupassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem gesamten Verkehrsübungsplatz beträgt 30 km/h. Vor allem sind die aufgestellten Verkehrszeichen und die Sperrungen einzelner Platzbereiche zu beachten und die Fahrgeschwindigkeit den jeweiligen Verhältnissen auf dem Verkehrsübungsplatz und dem Können des Übenden anzupassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem gesamten Verkehrsübungsplatz beträgt 30 km/h.
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 == Besonderheiten: == == Besonderheiten: ==
   - es besteht Anschnallpflicht   - es besteht Anschnallpflicht
-  - es dürfen sich nur 2 Personen im Fahrzeug befinden +  - es dürfen sich max. 2 Personen im Fahrzeug befinden 
-  - die Begleitperson muss sich während der gesamten Übungszeit im Fahrzeug befinden+  - die Begleitperson muss sich während der gesamten Übungszeit im Fahrzeug auf dem Beifahrersitz befinden
  
 == Führerscheinklasse B == == Führerscheinklasse B ==
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   * Übende/r: Mindestalter 16 Jahre   * Übende/r: Mindestalter 16 Jahre
   * Fahrzeug: PKW mit max. 2800 kg zulässiger Gesamtmasse   * Fahrzeug: PKW mit max. 2800 kg zulässiger Gesamtmasse
 +
 +== Führerscheinklasse AM - Microcar (Mopedauto) ==
 +  * Begleitperson: Mindestalter 18 Jahre und gültiger Führerschein
 +  * Übende/r: Mindestalter 14 Jahre
 +  * Fahrzeug: Microcar (Mopedauto) drei-oder vierrädrige Fahrzeuge, max. 45 km/h, max. 50 ccm, max. 6 kw (auch Elektro), max. 420 kg Leergewicht (bei Elektro 440 kg)
  
 === 4. Zweirad === === 4. Zweirad ===
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 == Besonderheiten: == == Besonderheiten: ==
   - es besteht Helmpflicht!   - es besteht Helmpflicht!
-  - geeignete Schutzkleidung wird empfohlen.+  - geeignete Schutzkleidung wird empfohlen. Bei unzureichender Bekleidung kann der Einlass verweigert werden.
   - es ist nur eine Begleitperson je Zweirad zulässig   - es ist nur eine Begleitperson je Zweirad zulässig
   - die Begleitperson darf sich nur im vom Platzwart ausgewiesenen Bereich aufhalten und muss während der gesamten Übungszeit vor Ort sein, um ggf. Hilfestellung leisten zu können.   - die Begleitperson darf sich nur im vom Platzwart ausgewiesenen Bereich aufhalten und muss während der gesamten Übungszeit vor Ort sein, um ggf. Hilfestellung leisten zu können.
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 == Führerscheinklasse AM == == Führerscheinklasse AM ==
   * Begleitperson: Mindestalter 18 Jahre und gültiger Führerschein   * Begleitperson: Mindestalter 18 Jahre und gültiger Führerschein
-  * Übende/r: Mindestalter 15 Jahre+  * Übende/r: Mindestalter 14 Jahre
   * Fahrzeug: Kleinkraftrad, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, max. 50ccm Hubraum   * Fahrzeug: Kleinkraftrad, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, max. 50ccm Hubraum
  
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 === 7. Anerkennung === === 7. Anerkennung ===
  
-Jeder, der in den Verkehrsübungsplatz einfährt oder ihn betritt, erkennt damit diese Platz- und Betriebsordnung an. Die Benutzung des Verkehrsübungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung des Motorsportclubs Kirchheim/Teck e.V. im ADAC sowie dessen Beauftragten.+Jeder, der in den Verkehrsübungsplatz einfährt oder ihn betritt, erkennt damit diese Platz- und Betriebsordnung an. Die Benutzung des Verkehrsübungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung des Motorsportclubs Kirchheim unter Teck e.V. im ADAC sowie dessen Beauftragten.
  
 Den Anweisungen der Aufsichtsorgane, insbesondere des Platzwarts, ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Diese sind berechtigt, der Platz- und Betriebsordnung Zuwiderhandelnde, ohne Erstattung der Benutzungs- und Versicherungsgebühr, vom Verkehrsübungsplatz zu verweisen. Den Anweisungen der Aufsichtsorgane, insbesondere des Platzwarts, ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Diese sind berechtigt, der Platz- und Betriebsordnung Zuwiderhandelnde, ohne Erstattung der Benutzungs- und Versicherungsgebühr, vom Verkehrsübungsplatz zu verweisen.
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 === 9. Versicherung === === 9. Versicherung ===
  
-Bei allen Personen- und Sachschäden, an denen andere Kraftfahrzeuge beteiligt sind, muss die Schadensforderung gegen den Schadensverursacher geltend gemacht werden. Der Motorsportclub Kirchheim/Teck e.V. im ADAC hat auf die Schadensregulierung keinen Einfluss und kann dafür nicht haftbar gemacht werden.+Bei allen Personen- und Sachschäden, an denen andere Kraftfahrzeuge beteiligt sind, muss die Schadensforderung gegen den Schadensverursacher geltend gemacht werden. Der Motorsportclub Kirchheim unter Teck e.V. im ADAC hat auf die Schadensregulierung keinen Einfluss und kann dafür nicht haftbar gemacht werden.
  
 Aufgrund der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen ein Entschädigungsanspruch gegen die Versicherung. Die Formulare für die Schadensmeldung sind beim Platzwart erhältlich. Die am Fahrzeug des Schadensverursachers entstandenen Schäden sind durch die Versicherung nicht gedeckt. Aufgrund der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen ein Entschädigungsanspruch gegen die Versicherung. Die Formulare für die Schadensmeldung sind beim Platzwart erhältlich. Die am Fahrzeug des Schadensverursachers entstandenen Schäden sind durch die Versicherung nicht gedeckt.
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 **Betreiber: Motorsportclub Kirchheim unter Teck e.V. im ADAC** **Betreiber: Motorsportclub Kirchheim unter Teck e.V. im ADAC**
  
-11.03.2018 +04.12.2022 
  
  
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